Ihre Energiewende

beginnt hier!

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) – Förderung von Energieeffizienz in der Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Betriebe stehen im Angesicht des Klimawandels und hoher Energiekosten vor der großen Herausforderung, ihre Energieeffizienz erheblich steigern zu müssen. Unterstützt werden sie hierbei durch die Förderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung  (BLE).

Bundesprogramm Energieeffizienz: Ein Schlüsselinstrument für den Klimaschutz

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in der Landwirtschaft (kurz „Bundesprogramm Energieeffizienz”) wurde 2020 als zentrales Förderinstrument für Landwirtschaft und Gartenbau ins Leben gerufen und hat sich seitdem als unverzichtbarer Bestandteil des Klimaschutzplans 2030 etabliert. Umgesetzt wird das Programm von der BLE, finanzielle Unterstützung erhält es durch den Energie- und Klimafonds (EKF).


Förderung...


Wer profitiert von den Fördermaßnahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz?

Das Programm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau, die ihre Betriebe auf energieeffiziente und somit klimafreundliche Technik umstellen wollen. 

KMU-Schwellenwerte


Schnellere Ziele durch das Sofortprogramm Klimaschutz

Das Bundesprogramm Energieeffizienz wurde kürzlich überarbeitet und in das Sofortprogramm für mehr Klimaschutz aufgenommen. Neben der Vereinfachung der Förderrichtlinien stellt die Anhebung des maximalen Zuschusses auf 600.000 € pro Investition die größte Änderung dar. Außerdem unterscheidet das Programm nun teilweise zwischen Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterschiedlichen Förderbeträgen pro eingesparter Tonne CO₂. (mehr)

Achtung: Erst die Förderbedingungen prüfen, dann investieren

Bevor in energieeffiziente Technik investiert wird, sollte grundsätzlich geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen das Vorhaben förderfähig ist. Die meisten Maßnahmen dürfen erst begonnen werden, wenn die Förderung bewilligt wurde. Die Unterzeichnung eines Kaufvertrags stellt in der Regel bereits einen Beginn dar. Um spätere Komplikationen und den möglichen Verlust von Fördergeldern zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, im Vorfeld ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Richtlinien Teil A und Teil B: Maßgeschneiderte Angebote

Das Bundesprogramm Energieeffizienz bestand bis Endes des Jahres 2023 aus den beiden Richtlinien Teil A und Teil BDiese richteten sich jeweils an unterschiedliche antragberechtigte Unternehmen aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau. Die Richtlinie Teil B ermöglichte es etwa auch Verbünden landwirtschaftlicher KMU und Lohnunternehmen, Förderungen in Anspruch zu nehmen

Achtung: Aufgrund der Nachwirkungen der Haushaltssperre Ende 2023 / Anfang 2024 ist eine Antragstellung nach Teil A der Förderrichtlinie aktuell nicht möglich.

Außerdem wurde Teil B der Richtlinie zum 31. Dezember 2023 außer Kraft gesetzt. Die Veröffentlichung einer Folgerichtlinie ist nach dem aktuellen Stand nicht geplant. Eine Antragstellung nach Teil B ist somit dauerhaft nicht möglich.

Teil A richtet sich an:

  • landwirtschaftlichen Kleinstunternehmen sowie Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Primärproduktion
  • Erzeugergruppen
  • Organisationen und Verbünde
  • Forschungseinrichtungen

Kategorisierung der Förderungen

Die Förderrichtlinie Teil A wird unterteilt in verschiedene Förderbereiche mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, Anforderungen und Fördersätzen. Diese lassen sich grob den folgenden drei Kategorien zuordnen.

  1. Kategorie: Förderungen für Energiesparkonzepte
    Dieser Förderbereich widmet sich der Erstellung von Energiesparkonzepten durch vom BLE anerkannte Sachverständige. Die Energiesparkonzepte können den gesamten Betrieb in den Blick nehmen oder sich auf eine einzelne Maßnahme beziehen (mehr).
  2. Kategorie: Förderungen nach Energieberatung
    Gefördert werden in diesem Bereich bestimmte Einzelmaßnahmen, vorausgesetzt, dass für diese im Vorfeld eine Beratung aus der ersten Kategorie in Anspruch genommen und ein entsprechendes Energiesparkonzept erstellt wurde. Anders ausgedrückt: Wurde kein Energiesparkonzept für die Maßnahme erstellt, kann keine Förderung in Anspruch genommen werden (mehr).
  3. Kategorie: Einzelmaßnahmen ohne Energiesparkonzepte
    In dieser Kategorie werden bestimmte einzelne Maßnahmen gefördert, auch wenn dafür kein Energiesparkonzept erstellt wurde (mehr).


Landwirtschaft und Klimaschutz: Mit der BLE in eine nachhaltige Zukunft

Die Landwirtschaft spielt eine Schlüsselrolle im Bemühen, den Klimawandel aufzuhalten. Die BLE stellt mit ihrem Förderprogramm eine wichtige Ressource dar, um landwirtschaftliche Betriebe hierbei zu unterstützen. Möchten Sie von diesen Möglichkeiten profitieren? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie umgehend ein Beratungsgespräch.


Jetzt beraten lassen